In einer Patientenverfügung können Sie im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen angewendet werden dürfen.
Wenn Sie besondere Wünsche haben oder Ihnen einige Aspekte besonders wichtig sind, sollten Sie nicht zögern und eine Bestattungsverfügung anlegen.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall festhalten, dass Sie einmal nicht mehr für sich selbst sorgen können.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Organe einmal spenden möchten oder nicht - einen Organspendeausweis sollten Sie besitzen.